FAQs zur Pilotenausbildung
Wie kann ich mir als Jugendlicher das Fliegen leisten?
Die wohl wichtigste Frage! Zunächst muss man zugeben, dass ein finanzieller Grundstock (i.d.R. von Eltern, Verwandten) gegeben sein muss und Prioritäten gesetzt werden müssen. Fliegen erfordert zu dem viel Zeit, Disziplin und Leistungsbereitschaft.
Wenn das alles gegeben ist, dann heißt es sich ein gutes Taschengeldmanagement anzueignen und sich am besten einen guten Nebenjob zu besorgen. Nach Lizenzerhalt können viele Flugstunden auch durch Gastflüge (bezahlte Flüge auf Selbstkostenbasis) geflogen werden.

Wenn man auch beabsichtigt, beruflich zu Fliegen, jede Menge! Zum Einen kann man sichergehen, dass Fliegen wirklich das ist, was man später sein Leben lang machen möchte. Zum anderen bringt man schon viel Erfahrung mit, was einem die Ausbildung zum Berufspiloten wesentlich erleichtern wird. Bei Einstellungstests z.B. zeigt es dem späteren Arbeitgeber auch den starken Willen und die Begeisterung für den Job. Das Fliegen eröffnet neue Wege, es bestärkt das Selbstvertrauen ungemein und man lernt schnell, in jungen Jahren große Verantwortung zu übernehmen. A propos: „Neue Wege“: So mobil wie mit dem Flugzeug ist man sonst kaum. Ein Wochenendtrip mit Freunden oder Freundin auf die Inseln oder ins Allgäu ist kein Problem!
Wo kann ich mich ausbilden lassen?
Die Ausbildung kann entweder in einem Verein oder einer privaten Flugschule begonnen werden. Beide Möglichkeiten bieten Vor- und Nachteile. In einem Verein ist die Ausbildung in der Regel günstiger, man unterliegt aber bestimmten Vereinsverpflichtungen und muss sich mit anderen Mitgliedern, was die Verfügbarkeit von Maschinen angeht, arrangieren. In einer Flugschule „ist der Kunde König“. Dafür bezahlt man dann meistens einen stolzeren Preis. Nach Lizenzerhalt kann man i.d.R. bei beiden Anbietern Flugzeuge chartern.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Man muss kein "Überflieger" sein, um Pilot zu werden. Ein ganz normaler Gesundheitszustand reicht aus. Dieser wird jedoch in regelmäßigen Abständen von einem Fliegerarzt überprüft. Eine Brille ist in der Regel kein Hindernis, wenn sich die Korrektur in bestimmten Grenzen hält. Auch wenn die Flugtauglichkeit erst vor dem ersten Alleinflug erbracht werden muss, ist es ratsam, sich bereits vor Ausbildungsbeginn untersuchen zu lassen, damit die Ausbildung nicht wegen gesundheitlicher Barrieren abgebrochen werden muss.

Piloten der Allgemeinen Luftfahrt sind keine "Top-Gun-Piloten". Sie müssen vielmehr ein hohes Verantwortungsgefühl für sich, ihre Maschine und ihre Passagiere mitbingen. Draufgänger sind fehl am Platz! Unerlässlich ist das richtige Einschätzen der eigenen Fähigkeiten und der Situation, in der man sich befindet. Fehlentscheidungen können in der Fliegerei fatale Folgen haben, denn man hat nicht die Möglichkeit einfach "rechts ran" zu fahren, wenn es Probleme gibt.
Piloten sollten ein gewisses Maß an Teamgeist mitbringen, gerade wenn sie Mitglied in einem Verein sind. Dies gilt nicht nur den Segelflug, in dem gemeinsames Miteinander unerlässlich ist. Auch im Bereich des Motorflugs ist gegenseitige Akzeptanz und Vertrauen wichtig, vor allem wenn man die Flugzeuge gemeinsam mit anderen betreibt. Textquelle: www.flieg-doch-mal.de
Was sollte ich beachten?
Bei der Auswahl eines Vereins sollte man sich vorher über alle Verpflichtungen, Beiträge und Kosten informieren. Wert sollte hierbei auf Größe der Mitgliederzahl, Flugzeugflotte und (damit verbunden) moderate Beiträge gelegt werden. Der Stundenpreis für ein zweisitziges Schulflugzeug sollte z.B. nicht die 90€ Marke überschreiten. Hinzu kommen bei Verein und Flugschule noch Fluglehrer- sowie Landegebühren. Vor dem Entschluss eine Ausbildung zu beginnen, sollte der ein oder andere Schnupperflug durchgeführt werden. Ein klärendes und informatives Gespräch mit einem Fluglehrer über alle Kosten ist besonders wichtig.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Ausbildungskosten setzen sich aus folgenden Faktoren, im Verein oder Flugschule gleichermaßen, zusammen:
• Charterkosten pro Stunde
• Landegebühren auf versch. Flugplätzen & Flughäfen
• Lehrgangsgebühren
• Prüfungsgebühren
• Kosten für Lernmaterial
• Fluglehrergebühren
• Event. Zusätzliche Verwaltungsgebühren

Im Lizenz- und Zusatzberechtigungsdschungel kennen sich die wenigstens vollständig aus. Hier möchten wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Basislizenzen und deren Preissegment geben:
SPL – Ultraleichtlizenz (ca. 3.000€ -4.500€)
PPL-C (oder GPL) – Segelfluglizenz (ca. 1.000€ - 1.500€)
PPL-A JAR FCL – int. anerkannte Privatpilotenlizenz (ca. 8.000€ - 12.000€)
PPL-H JAR FCL – int. anerkannte Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (ab 20.000€)
Welche Flugzeuge darf ich nach Lizenzerhalt fliegen?
Das hängt von den verschiedenen Lizenzen ab. Mit der Privatpilotenlizenz A (als Basis) darf man einmotorige Landflugzeuge mit einem max. Abfluggewicht von 2 Tonnen durch die Luft dirigieren. Das entspricht z.B. einer viersitzigen Piper PA28 oder eine Cessna 172. Es besteht die Möglichkeit, seine Fluglizenz zu erweitern. Nachtflugberechtigung, Berechtigung für zweimotorige Flugzeuge, höhere Klassenberechtigungen ( > 2t), Instrumentenflugberechtigung oder Kunstflug, um ein paar Beispiele zu nennen.
In vielen Flugschulen und Vereinen wird die Grundausbildung häufig auf zweisitzigen Maschinen, wie der berühmten Cessna 150, begonnen.
Erwirbt man die Lizenz für Ultraleichtflugzeuge (SPL – Sportpilotenlizenz) fliegt man einmotorige Maschinen mit einem max. Abfluggewicht von 472, 5 kg. Das sind, hingegen der landläufigen Meinung, moderne, zweisitzige Leichtflugzeuge aus GFK-CFK Verbundwerkstoffen und einem Gesamtrettungsfallschirm im Fond. Im Falle eines Notfalls kann dieser aktiviert werden und das gesamte Flugzeug sinkt langsam zu Boden. Äußerlich sind sie kaum von einer Cessna oder Piper zu unterscheiden. Auch das Cockpit und die Steuereinheiten sind nach dem gleichen Dreiachsenprinzip zu bedienen.
Die Aluminiumrohrkonstruktionen mit stoffbespannten Oberflächen gibt es zwar auch noch, bilden aber eine eigene Gruppe unter den Ultraleichten.
Die PPL-C berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen, die es max. in zweisitziger Ausführung gibt.
Die PPL-H ist als Privatpilotenlizenz aufgrund der hohen Kosten recht selten. Diese beachtlichen Beträge entstehen durch die hohen Unterhaltskosten und kostspielige Wartung der besonders filigranen Technik eines Hubschraubers. Ausbildungsmuster ist in vielen Flugschulen die Robinson R22 oder eine Hughes 300, ein Zweisitzer mit Kolbenmotor.
Verfällt meine Lizenz?
Innerhalb von 24 Monaten müssen mind. 12 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer nachgewiesen werden. Hinzu kommen alljährliche Checkflüge mit einem Fluglehrer.
Was sind die ersten Schritte?
Gehe zu einem Flugplatz in deiner Nähe und informiere dich über ansässige Vereine oder Flugschulen. Vereinbare einen Schnupperflug mit einem Fluglehrer und lasse dich über alle anfallenden Kosten bei der Ausbildung informieren. Der Kostenrahmen liegt bei einer PPL zwischen 8.000 und 12.000€. Bei einer Lizenz für Ultraleichtflugzeuge zwischen 3.000 und 4500€. Wesentlich günstiger liegt man mit dem Segelflug. Etwa 1.000-2.000€.

